Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien finden keine allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, auch nicht die des Auftraggebers. Zur Anwendung kommt deutsches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowie den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Coptonix GmbH ist das sachlich zuständige Gericht in Berlin, Deutschland.

 

Coptonix GmbH

Berlin 24.06.2008